Gemeinde Petersberg
Ortsteil Wallwitz
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg
Tel: 03 46 06 / 25 30
Fax: 03 46 06 / 25 31 40
info@gemeinde-petersberg.de
Information
Sollten Sie auf unserer Homepage einen Fehler entdecken, freuen wir uns über eine kurze Information. Auch Hinweise und Anregungen nehmen wir sehr gern entgegen.
Benötigte Unterlagen für die Eheschließung
Beide Partner sind ledig:
- Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters (keine Geburtsurkunde!) Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt Ihrer Geburt.
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Ist ein gemeinsames Kind vorhanden?
- Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde dieses Kindes
- beim gemeinsamen Kind braucht keine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde
Wenn beide Partner schon verheiratet waren, werden zusätzliche Unterlagen verlangt:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösung, d. h. Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten.
Befindet sich der Hauptwohnsitz eines Partners nicht in der Gemeinde Petersberg, muss eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Die einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.
Eheschließung und Dokumentenausstellung:
- Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Reise an, so können Dokumente bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden. Die einheitliche Frist beträgt 8 Wochen.
Die Antragsstellung erfolgt persönlich oder mit Vollmacht. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail.
Telefon: 034606/253-129
e-mail: s.dragovics@gemeinde-petersberg.de
Aktuelles
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06193 Petersberg
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