Gemeinde Petersberg
Ortsteil Wallwitz
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg
Tel: 03 46 06 / 25 30
Fax: 03 46 06 / 25 31 40
info@gemeinde-petersberg.de
Veranstaltungen
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Allgemeinverfügung der Gemeinde Petersberg
Allgemeinverfügung der Gemeinde Petersberg zur Durchführung von Veranstaltungen sowie zur Einschränkung der Nutzung öffentlicher Gebäude anlässlich der Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
(1) Die Gemeinde Petersberg gestattet Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Eigentum der Gemeinde Petersberg, hierzu zählen insbesondere alle öffentlichen Bürgerhäuser, Sport- und Mehrzweckhallen, Kulturhäuser bzw. kulturell genutzte Gebäude, Jugendclubs, Rentnertreffs, von Vereinen und vereinsähnlichen Gruppen (Interessengruppen) genutzte Gebäude, Stätten und Bibliotheken (nicht abschließende Auflistung) unter den Voraussetzungen der 7. SARS-CoV-2-EindV.
(2) Die Nutzung der Feuerwehrgerätehäuser in den Ortschaften ist nur den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der jeweiligen Ortsfeuerwehren in der Gemeinde Petersberg gestattet und wird in einer Dienstanweisung gesondert geregelt.
(3) Das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Petersberg ist für den öffentlichen Bürger- und Besucherverkehr unter folgenden Bedingungen geöffnet:
a. Der Eintritt wird nach vorhergehender Terminvereinbarung für einzelne Personen gewährt. Die Terminvergabe erfolgt über den zuständigen Sachbearbeiter.
b. Bitte tragen Sie ab dem Betreten des Verwaltungsgebäudes eine Mund- Nasenabdeckung.
c. Wir bitten um Desinfektion der Hände bei Eintritt in das Gebäude durch bereitgestelltes Desinfektionsmittel.
Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 034606-2530 oder per Email unter info@gemeinde-petersberg.de oder direkt über den Sachbearbeiter möglich.
Die Anzahl von Personen zu Eheschließungen innerhalb des Verwaltungsgebäudes Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg wird begrenzt auf insgesamt 20 Personen. Diese setzen sich zusammen aus dem Brautpaar (2 Personen), 17 Gästen und einer Standesbeamtin.
(4) Für die Durchführung der Ortsbürgermeistersprechstunden gelten die Regelungen des § 1 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV.
Meier - Siegel -
Stellvertretender Bürgermeister
Amtsblatt
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Formular 2
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Aktuelles
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