Gemeinde Petersberg
Ortsteil Wallwitz
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg
Tel: 03 46 06 / 25 30
Fax: 03 46 06 / 25 31 40
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Information
Sollten Sie auf unserer Homepage einen Fehler entdecken, freuen wir uns über eine kurze Information. Auch Hinweise und Anregungen nehmen wir sehr gern entgegen.
Bau- und Vergabeausschuss
Der Bau- und Vergabeausschuss entscheidet, soweit nicht der Gemeinderat nach § 45 Abs. 2 KVG LSA oder der Bürgermeister gemäß § 66 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuständig sind, abschließend über:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne § 45 Abs. 2 Nr.7 KVG LSA, deren Vermögenswerte im Einzelfall 30.000 Euro übersteigen und bis zu 50.000 Euro betragen,
2. die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§14 Abs. 2 BauGB),
3. die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von besonderer Bedeutung ist (§ 36 i. V. m. § 34 BauGB),
4. Vergaben bis zu folgenden Vergabesummen:
a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) über 50.000 Euro bis 100.000 Euro,
b) Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) über 30.000 Euro bis 50.000 Euro,
c) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) über 30.000 Euro
bis 50.000 Euro,
d) Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) über 30.000 Euro
bis 50.000 Euro,
5. Darüber hinaus ist er zuständig für die Vorberatung von Beschlüssen des Gemeinderates zu folgenden Aufgaben:
a) Stadtentwicklung,
b) Wohnungsförderung,
c) Wirtschafts- und Verkehrsförderung,
d) Land- und Forstwirtschaft,
e) Denkmalschutz.
Vorsitzende/r
Herr Georg Rosentreter
Mitglieder
Name | Vorname | Fraktion | |
1 | Rosentreter | Georg | Petersberg |
2 | Steindorf | Tony | Petersberg |
3 | Heger | Sven | Götschetal |
4 | Zilke | Hans-Georg | Götschetal |
5 | Bohne | Dirk | CDU |
Aktuelles
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