Informationen zur Grundsteuerreform

Im Rahmen der Steueranmeldung, die vorrangig in digitaler Form erfolgen soll, müssen Sie, werte Steuerpflichtige, u. a. auf die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 zurückgreifen und diese berücksichtigen.

Den Bodenrichtwert können Sie im Rahmen der digitalen Bearbeitung der Steueranmeldung über einen Link zum Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt abrufen.

Im Rahmen von „Proben“ hat es sich gezeigt, dass es zu Überlastungen im System kommen kann, sodass Ihnen dann die für die Bewertung Ihres Grundstückes zwingend notwendige Daten nicht zur Verfügung stehen.

Um dem vorzubeugen, haben wir uns entschieden, Ihnen die für die Gemeinde zum 01.01.2022 geltenden Bodenrichtwerte nach Ortschaften (teilweise auch Straßen) gegliedert, zur Verfügung zu stellen.

Das Steueramt hat für Sie die Bodenrichtwerte recherchiert und diese in einer Tabelle zusammengefasst.

 

Wichtiger Hinweis:

Am 28.06.2022 und am 12.07.2022 wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Finanzamtes Halle in der Gemeindeverwaltung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Vorort im Cafe „Am Park“ sein, um den steuerpflichtigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern Fragen zu beantworten oder Hilfestellungen zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu geben. Eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung wird ebenfalls an diesem Tag für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Wir laden Sie ein, dieses Angebot rege zu nutzen.

 

Ihr Steueramt der Gemeinde Petersberg

 

Unter folgendem Link erhalten Sie wichtige Informationen zur Grundsteuerreform:

https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/

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