Info: WAZV Saalkreis - Planungen in Brachstedt zur Fortsetzung der zentralen Abwasserentsorgung und zur Erneuerung des Trinkwasserversorgungsnetzes

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert über Planungen in Brachstedt zur Fortsetzung der zentralen Abwasserentsorgung und zur Erneuerung des Trinkwasserversorgungsnetzes

Was wird derzeit in Brachstedt geplant?

In den Straßen „Pfarrgasse“, „Kirchweg“, „Hamsterberg“, in Teilbereichen der „Dessauer Straße“ und in der Straße „Alte Fabrik“ sollen neue Abwasserkanäle für den planmäßigen Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung und soweit erforderlich neue Trinkwasserversorgungsleitungen verlegt werden. Die Abwasserkanäle werden als Trennsystem geplant. Somit steht für die Einleitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser ein eigenes Kanalsystem zur Verfügung. Jedes Grundstück erhält jeweils getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser eigene Hausanschlüsse in Form von separaten Grundstücksanschlussschächten, an welche die Grundstücksentwässerung anzuschließen ist. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen können die alten, oftmals nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich verbessert. Mit der gleichzeitigen Neuverlegung von Trinkwasserversorgungsleitungen sowie von Hausanschlüssen wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter verbessert, und es wird die Versorgungssicherheit erhöht.

Muss auch das auf meinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in die geplante Niederschlagswasserkanalisation eingeleitet werden?

Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlagswasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Niederschlagswasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u. a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau, Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer „nicht möglich“. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser, welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 bereits errichteten Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich. Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Niederschlagswasserkanäle für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Grundstücke, die direkt an einem Fließgewässer anliegen, können das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser direkt in das Fließgewässer einleiten, wenn die Gemeingebrauchsregelungen des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht beeinträchtigt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die Untere Wasserbehörde des Landkreises Saalekreis.

 

Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?

Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.

 

Wie erfolgen die Finanzierungen des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitungen?

Zur anteiligen Finanzierung der erstmaligen Herstellung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe des Grundstückes und der Höhe der Bebauung. Mit Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie den Beitragsbescheid. Weiterhin erhält der WAZV Saalkreis für die Finanzierung des Schmutzwasserkanalbaus eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) aus Landesmitteln als Anteilfinanzierung in Form der Projektförderung. Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert. Beiträge werden für diese beiden öffentlichen Einrichtungen nicht erhoben.

Wie erfolgen die Finanzierungen der Schmutzwassergrundstücksanschlüsse, Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?

Im Beitrag für die anteilige Finanzierung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist je Grundstück ein Grundstücksanschluss enthalten. Dieser reicht im Regelfall aus, um das gesamte auf einem Grundstück anfallende Schmutzwasser über diesen abzuleiten. Sollten ausnahmsweise für ein Grundstück weitere Schmutzwasserhausanschlüsse benötigt werden, sind deren tatsächliche Kosten durch den Grundstückseigentümer gesondert zu erstatten. Für jeden Niederschlagswassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.

Wie erfolgen die weiteren Abstimmungen?

Zur Klärung der Grundstücksanschlusssituation Ihres Grundstückes und zur weiteren Baukoordinierung wurde das Ingenieurbüro:

ARZ Ingenieure

GmbH & Co. KG

Leipziger Straße 16

04827 Gerichshain

vom Saalkreis beauftragt.

 

Die Mitarbeiter des Ingenieurbüros können sich durch Vollmacht des WAZV Saalkreis ausweisen. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Erfassungsbogen ausgefüllt. Im Erfassungsbogen werden Aussagen zur vorhandenen und geplanten Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung Ihres Grundstückes festgehalten.

Im Zuge der Planung der Baumaßnahme wurde vom WAZV Saalkreis weiterhin das

Baugrundbüro Dr.-Ing. Weißenburg

Spechsart 1

06618 Naumburg

mit der Sichtung und Begutachtung des Zustandes der vorhandenen Bausubstanz der Gebäude, baulichen Anlagen und Straßen beauftragt. Die Sichtung und Begutachtung dienen der Beweissicherung und Dokumentation vorhandener sichtbarer Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Straßen vor Beginn der Maßnahme sowie der Festlegung von Bauverfahren zur Ausführung der erforderlichen Leistungen. Mit dem Abschluss der Maßnahme erfolgt die Sichtung und Begutachtung des Zustandes der vorhandenen Bausubstanz der Gebäude, baulichen Anlagen und Straßen erneut, um ggf. Schäden, welche durch die Maßnahme entstanden sind, festzustellen und zu regulieren. Für die Betretung der betroffenen Grundstücke zum Zweck der Beweissicherung und Begutachtung der Gebäudesubstanz hat der WAZV Saalkreis den Grundstückseigentümern eine Betretungserlaubnis mit der Bitte um Unterschrift und Genehmigung zugeschickt. Wir bitten Sie, im gegenseitigen Interesse, dem beauftragten Baugrundbüro Dr.-Ing. Weißenburg den Zutritt zu Ihrem Grundstück zum Zweck der Beweissicherung und Begutachtung der Gebäudesubstanz zu ermöglichen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte an den WAZV Saalkreis (Tel. 034606 / 360-0) oder an das Ingenieurbüro ARZ Ingenieure GmbH & Co. KG (Tel. 034292 / 68466).

 

Wann beginnt die Baumaßnahme und wie erhalte ich weitere Informationen?

Angaben zum Baubeginn sowie weitere Informationen zur Baumaßnahme erhalten die betroffenen Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung. Der Termin und der Ort der Informationsveranstaltung werden den betroffenen Anliegern gesondert und mit ausreichendem Vorlauf bekanntgegeben.

 

Ihr WAZV Saalkreis

Die Förderung der erstmaligen zentralen schmutzwassertechnischen Erschließung erfolgt mit:

Mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

 

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