Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg
Wiederholung Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl (Planteil + Begründung + Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung + Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gesonderten Hinweisen auf die vorliegenden umweltbezogenen Informationen beschlossen.
Für den Bereich der Gemarkung Morl, Flur 3, Flurstücke 164 und 165/2 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen für die Erschließung und Bebauung des geplanten Standortes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung sowie private Werkstätten und Atelierräume geschaffen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Saaletal und weist eine Fläche von 0,84 ha auf. Augenscheinlich ist das Gelände des ehemaligen Selbstversorgerhofes mit Schuppen und Stallungen durch verschiedene Grünlandbereiche geprägt. Das Gebiet ist in die Porphyrkuppenlandschaft der Saaleaue eingefügt. Die verringerte Nutzung (Beweidung, Mad) führte zu einer allmählichen Ruderalisierung.
Es liegen vor:
- Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen
- Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse
- Verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die den Themenblöcken zugeordnet werden
Im Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen werden folgende Bestandsflächen festgestellt: Halbtrockenrasen (gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatschG), Ruderalflur mehrjährig, devastiertes Grünland, mesophile Grünlandbrache, Gebüsch standortfremd Flieder, Gebüsch trocken warm, Garten Grabeland sowie bestehende Gebäude und unbefestigte Wege.
Die Planung setzt den weitgehenden Erhalt der Bestandsflächen um.
Themenblöcke bzw. Schutzgüter entsprechend der Gliederung im Umweltbericht:
1. Boden
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.8):
- Zustimmung aus abfall- und bodenrechtlicher Sicht
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 15.03.2023:
- Nach derzeitiger fachlicher Einschätzung keine Einwände
- Hinweis auf gesetzliche Meldepflichten im Falle unerwartet freigelegter Funde oder Befunde
Stellungnahme Ordnungsamt/SG Katastrophenschutz und Rettungswesen (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.8-9):
- Hinweise auf Kampfmittelverdachtsflächen und deren weitere Untersuchung
2. Oberflächenwasser/Grundwasser
Stellungnahme des BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.04.2023 dazu:
- Fragen zur Klärung des Abwassers (u.a. Schilfbeetanlage)
Stellungnahme des Wasser– und Abwasserzweckverbands Saalkreis vom 14.03.2023 dazu:
- Hinweis Trinkwasseranschluss bislang nicht ausreichend
- Hinweise zur Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.5-7):
- Hinweise zum Überschwemmungsgebiet der Saale
- Hinweise zum Sammeln von Niederschlagswasser in Zisternen
Stellungnahme des Unterhaltungsverbands „Untere Saale“ vom 14.03.2022:
- Hinweise zur Nutzung bzw. Nichtnutzung der Götsche (Löschwasser, Einleitung von Grauwasser)
- Hinweise zur Löschwassernutzung aus der Saale
3. Klima/Luft
- keine vorliegenden Informationen, die über die Aussagen im Umweltbericht hinausgehen
4. Flora und Fauna
Avifauna: Etwa 39 Vogelarten, überwiegend für Siedlungsbereiche typische, sind zu erwarten. Anspruchsvollere Arten wie Zaunkönig und Rotkehlchen sind nur ausnahmsweise zu erwarten. Das Vorkommen von Fledermäusen und Zauneidechsen ist als wahrscheinlich einzustufen, entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorgesehen.
- Pflege der Offenlandflächen ist vorgesehen
- Anlage der Streuobstwiesen auf den Grünländern ist festgesetzt (Weiteres s. Umweltbericht)
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 31.03.2023 (S. 7-8) dazu:
- Ausgleichsmaßnahmen „Anlage Streuobstwiese“, „Pflege Halbtrockenrasen“, „Umwandlung standorttypische Gehölze“ sowie „Erhalt standorttypischer Gehölze im Baufeld 1“ sind vollumfänglich umzusetzen
- Zur Umsiedlung von Zauneidechsen und zur Errichtung und Betreuung von Schutzzäunen werden Hinweise gegeben
Stellungnahme des BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.04.2023 wirft u.a. Fragen zur
- Zuwegung sowie zur Entwicklung der Halbtrocken-, Trocken- und Felsvegetation auf. Die Pflege einer Streuobstwiese wird unterstützt.
5. Landschaftsbild
- keine vorliegenden Informationen, die über die Aussagen im Umweltbericht hinausgehen
6. Mensch
- keine vorliegenden Informationen, die über die Aussagen im Umweltbericht hinausgehen
7. Kultur- und Sachgüter
Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.9-10):
- keine Einwände nach derzeitiger fachlicher Einschätzung
- Hinweis auf gesetzliche Meldepflichten im Falle unerwartet freigelegter Funde oder Befunde
Desweitern wurde ein Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse erstellt. Die Potentialanalyse für das Plangebiet ergab acht Arten der Roten Liste Sachsen-Anhalt. Davon sind drei Arten mit dem Bluthänfling, der Grauammer und dem Neuntöter als Brutverdacht einzustufen. Als streng geschützte Arten der Vogelschutzrichtlinie ist als Brutverdacht der Neuntöter und als Nahrungsgast der Rotmilan potentiell in dem Gebiet anzutreffen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG wurden untersucht. Unter Maßgabe der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird das Vorhaben als zulässig bewertet. (Weiteres s. Artenschutzbeitrag)
---------------------
Die o.g. Unterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Planteil + Begründung in der Fassung vom Januar 2023; Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung nebst Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse jeweils in der Fassung vom 24.10.2021), ergänzt durch die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Stellungnahme Landkreis Saalekreis, Untere Naturschutzbehörde vom 31.03.2023, S. 7-8 + Stellungnahme BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.04.2023) werden in der Zeit
vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023
Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15, 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter: www.gemeinde-petersberg.de
» Leben & Wohnen
» Bauen, Wohnen & Umwelt
» Bauen in der Gemeinde Petersberg
» Bebauungspläne/Flächennutzungspläne
» Planverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne
Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Petersberg, den 22.06.2023
gez. R. Krimm
Bürgermeister