Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ in Krosigk der Gemeinde Petersberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 15.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zur Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Gemarkung Krosigk beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Entwicklungssatzung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.
Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung ist lokalisiert zwischen den Ortslagen von Kaltenmark und Krosigk in der Gemeinde Petersberg. Das Plangebiet befindet sich direkt an der Straße Neuenhäuser und umfasst die Flurstücke 243, 245 und 248 der Flur 11 in der Gemarkung Krosigk. Die Lage ist im Anschluss der Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ in Krosigk (Stand Februar 2023) wird mit der Begründung nebst Anlagen in der Zeit
vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 23.05.2023
Montag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 -12.00 Uhr
in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter:
www.gemeinde-petersberg.de
® Leben & Wohnen
® Bauen, Wohnen & Umwelt
® Bauen in der Gemeinde Petersberg
® Bebauungsplan/Flächennutzungspläne
® Planungsverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne
Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der Entwicklungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Petersberg, den 16.03.2023
gez. R. Krimm
Bürgermeister