Bauleitplanung

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Planungsverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ in Krosigk der Gemeinde Petersberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 15.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zur Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Gemarkung Krosigk beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Entwicklungssatzung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.

Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung ist lokalisiert zwischen den Ortslagen von Kaltenmark und Krosigk in der Gemeinde Petersberg. Das Plangebiet befindet sich direkt an der Straße Neuenhäuser und umfasst die Flurstücke 243, 245 und 248 der Flur 11 in der Gemarkung Krosigk. Die Lage ist im Anschluss der Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ in Krosigk (Stand Februar 2023) wird mit der Begründung nebst Anlagen in der Zeit

vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 23.05.2023

Montag                                9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag                               9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                              9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag                          9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr          

Freitag                                  9.00 -12.00 Uhr           

in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter:

www.gemeinde-petersberg.de

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Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der Entwicklungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Petersberg, den 16.03.2023

gez. R. Krimm

Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Wiederholung Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 21.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl (Planteil + Begründung + Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung + Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gesonderten Hinweisen auf die vorliegenden umweltbezogenen Informationen beschlossen.

Für den Bereich der Gemarkung Morl, Flur 3, Flurstücke 164 und 165/2 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen für die Erschließung und Bebauung des geplanten Standortes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung sowie private Werkstätten und Atelierräume geschaffen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Saaletal und weist eine Fläche von 0,84 ha auf. Augenscheinlich ist das Gelände des ehemaligen Selbstversorgerhofes mit Schuppen und Stallungen durch verschiedene Grünlandbereiche geprägt. Das Gebiet ist in die Porphyrkuppenlandschaft der Saaleaue eingefügt. Die verringerte Nutzung (Beweidung, Mad) führte zu einer allmählichen Ruderalisierung.

Es liegen vor:
- Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen
- Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse
- Verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die den Themenblöcken zugeordnet werden

Im Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen werden folgende Bestandsflächen festgestellt: Halbtrockenrasen (gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatschG), Ruderalflur mehrjährig, devastiertes Grünland, mesophile Grünlandbrache, Gebüsch standortfremd Flieder, Gebüsch trocken warm, Garten Grabeland sowie bestehende Gebäude und unbefestigte Wege.
Die Planung setzt den weitgehenden Erhalt der Bestandsflächen um.

Themenblöcke bzw. Schutzgüter entsprechend der Gliederung im Umweltbericht:

1. Boden
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.8):
- Zustimmung aus abfall- und bodenrechtlicher Sicht

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 15.03.2023:
- Nach derzeitiger fachlicher Einschätzung keine Einwände
- Hinweis auf gesetzliche Meldepflichten im Falle unerwartet freigelegter Funde oder Befunde

Stellungnahme Ordnungsamt/SG Katastrophenschutz und Rettungswesen (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.8-9):
- Hinweise auf Kampfmittelverdachtsflächen und deren weitere Untersuchung
2. Oberflächenwasser/Grundwasser
Stellungnahme des BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.04.2023 dazu:
- Fragen zur Klärung des Abwassers (u.a. Schilfbeetanlage)

Stellungnahme des Wasser– und Abwasserzweckverbands Saalkreis vom 14.03.2023 dazu:
- Hinweis Trinkwasseranschluss bislang nicht ausreichend
- Hinweise zur Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube

Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.5-7):
- Hinweise zum Überschwemmungsgebiet der Saale
- Hinweise zum Sammeln von Niederschlagswasser in Zisternen

Stellungnahme des Unterhaltungsverbands „Untere Saale“ vom 14.03.2022:
- Hinweise zur Nutzung bzw. Nichtnutzung der Götsche (Löschwasser, Einleitung von Grauwasser)
- Hinweise zur Löschwassernutzung aus der Saale

3. Klima/Luft
- keine vorliegenden Informationen, die über die Aussagen im Umweltbericht hinausgehen

4. Flora und Fauna
Avifauna: Etwa 39 Vogelarten, überwiegend für Siedlungsbereiche typische, sind zu erwarten. Anspruchsvollere Arten wie Zaunkönig und Rotkehlchen sind nur ausnahmsweise zu erwarten. Das Vorkommen von Fledermäusen und Zauneidechsen ist als wahrscheinlich einzustufen, entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorgesehen.
- Pflege der Offenlandflächen ist vorgesehen
- Anlage der Streuobstwiesen auf den Grünländern ist festgesetzt (Weiteres s. Umweltbericht)

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 31.03.2023 (S. 7-8) dazu:
- Ausgleichsmaßnahmen „Anlage Streuobstwiese“, „Pflege Halbtrockenrasen“, „Umwandlung standorttypische Gehölze“ sowie „Erhalt standorttypischer Gehölze im Baufeld 1“ sind vollumfänglich umzusetzen
- Zur Umsiedlung von Zauneidechsen und zur Errichtung und Betreuung von Schutzzäunen werden Hinweise gegeben

Stellungnahme des BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.04.2023 wirft u.a. Fragen zur
- Zuwegung sowie zur Entwicklung der Halbtrocken-, Trocken- und Felsvegetation auf. Die Pflege einer Streuobstwiese wird unterstützt.

5. Landschaftsbild
- keine vorliegenden Informationen, die über die Aussagen im Umweltbericht hinausgehen

6. Mensch
- keine vorliegenden Informationen, die über die Aussagen im Umweltbericht hinausgehen

 

7. Kultur- und Sachgüter
Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis Saalekreis) vom 31.03.2023 (S.9-10):
- keine Einwände nach derzeitiger fachlicher Einschätzung
- Hinweis auf gesetzliche Meldepflichten im Falle unerwartet freigelegter Funde oder Befunde

Desweitern wurde ein Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse erstellt. Die Potentialanalyse für das Plangebiet ergab acht Arten der Roten Liste Sachsen-Anhalt. Davon sind drei Arten mit dem Bluthänfling, der Grauammer und dem Neuntöter als Brutverdacht einzustufen. Als streng geschützte Arten der Vogelschutzrichtlinie ist als Brutverdacht der Neuntöter und als Nahrungsgast der Rotmilan potentiell in dem Gebiet anzutreffen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG wurden untersucht. Unter Maßgabe der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird das Vorhaben als zulässig bewertet. (Weiteres s. Artenschutzbeitrag)

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Die o.g. Unterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Planteil + Begründung in der Fassung vom Januar 2023; Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung nebst Artenschutzbeitrag mit Potentialanalyse jeweils in der Fassung vom 24.10.2021), ergänzt durch die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Stellungnahme Landkreis Saalekreis, Untere Naturschutzbehörde vom 31.03.2023, S. 7-8 + Stellungnahme BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.04.2023) werden in der Zeit

vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023

Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15, 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter: www.gemeinde-petersberg.de

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Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Petersberg, den 22.06.2023

gez. R. Krimm
Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplanes

„Räthern“ nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 den 3. Entwurf zum Bebauungsplan „Räthern“ i. d. F. vom Febr. 2023 mit Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Aufgrund der Auswertung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wurden Teile des 2. Entwurfs geändert. Dies betrifft ausschließlich das Flurstück 279 sowie das Flurstück 78 – daher der 3. Entwurf. Da bereits eine umfassende Information zu den bisherigen Entwürfen vorgenommen worden ist, wird die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zeitlich verkürzt erfolgen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.           

Die Ortslage Räthern gehört zur Gemarkung Teicha und befindet sich östlich der Ortslage Teicha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Räthern“ umfasst im Wesentlichen die Ortslage Räthern mit folgenden Flurstücken 71/7, 68, 373, 59/3, 369, 224/54, 225/54, 371, 227/69, 228/69, 226/55, 235/52, 237/69, 69/3, 69/4, 69/2, 65/4, 51/1, 50/2, 61/1, 61/2, 65/3, 279, 71/10, 71/9, 69/5, 272, 76, 77/2, 71/5, 71/6, 71/8, 270, 256, 252, 275, 269, 263, 265, 276, 271, 277, 184/79, 78, 80, 262, 77/3, 260, 274, 273, 85/2, 99/1, 178/85, 186/85, 187/85, 180/81, 179/81, 260 sowie Teilflurstücke: 374, 215/27, 56/2, 56/1, 376, 375, 372, 102, 211/29, 233/64, 232/64, 254 und 343 der Flur 2 in der Gemarkung Teicha.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Räthern“ (Stand Februar 2023) wird mit Begründung nebst Anlagen in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 02.05.2023

Montag           9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag         9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag     9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr        

Freitag             9.00 -12.00 Uhr         

in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige 3. Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter:  www.gemeinde-petersberg.de

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Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes, aber nur zu den geänderten Teilen (!) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Petersberg, den 16.03.2023

gez. R. Krimm

Bürgermeister

 

Rechtskräftige Bauleitpläne

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Inkrafttreten der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Zum Fuchsloch“ in Sylbitz der Gemeinde Petersberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Zum Fuchsloch“ in Sylbitz i. d. F. vom August 2022 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzungsänderung beschlossen. Die Begründung nebst Anlagen wurde gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Einbeziehungs-satzung „Zum Fuchsloch“ in Sylbitz in Kraft.
Der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Zum Fuchsloch“ in Sylbitz wird mit Begründung einschließlich Anlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz während der Dienststunden

Montag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 -12.00 Uhr

unbefristet bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Einbeziehungs-satzung Auskunft gegeben. Des Weiteren kann die Einbeziehungssatzung auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg sowie über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Petersberg geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Petersberg, den 22.12.2022

gez. R. Krimm
Bürgermeister

Baugebiete