Bauleitplanung

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Planungsverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ in Krosigk der Gemeinde Petersberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 15.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zur Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Gemarkung Krosigk beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Entwicklungssatzung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.

Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung ist lokalisiert zwischen den Ortslagen von Kaltenmark und Krosigk in der Gemeinde Petersberg. Das Plangebiet befindet sich direkt an der Straße Neuenhäuser und umfasst die Flurstücke 243, 245 und 248 der Flur 11 in der Gemarkung Krosigk. Die Lage ist im Anschluss der Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Neuenhäuser“ in Krosigk (Stand Februar 2023) wird mit der Begründung nebst Anlagen in der Zeit

vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 23.05.2023

Montag                                9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag                               9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                              9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag                          9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr          

Freitag                                  9.00 -12.00 Uhr           

in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter:

www.gemeinde-petersberg.de

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®    Bauen, Wohnen & Umwelt

®    Bauen in der Gemeinde Petersberg

®    Bebauungsplan/Flächennutzungspläne

®    Planungsverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne

Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der Entwicklungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Petersberg, den 16.03.2023

gez. R. Krimm

Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 15.02.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl mit Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.
Aufgrund der Auswertung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wurden Teile des Vorentwurfs überarbeitet.
Für den Bereich der Gemarkung Morl, Flur 3, Flurstücke 164 und 165/2 soll ein Vorhabenbezogener Bebauung splan aufgestellt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen für die Erschließung und Bebauung des geplanten Standortes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung sowie private Werkstätten und Atelierräume geschaffen werden.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 003/2019 „Gut Alaune“ im OT Morl (Stand Januar 2023) wird mit Begründung nebst Anlagen in der Zeit
vom 06.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023
Montag
9.00 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr
Donnerstag
9.00 12.00 Uhr und 13.00 16.00 Uhr
Freitag
9.00 12.00 Uhr
in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter:
www.gemeinde-petersberg.de
→ Leben & Wohnen
→ Bauen, Wohnen & Umwelt
→ Bauen in der Gemeinde Petersberg
→ Bebauungspläne/Flächennutzungspläne
→ Planungsverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne
Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich, per E Mail (s.oertel@gemeinde petersberg.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E
Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Ste llungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens.
Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentati onspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.


Petersberg, den 16.02.2023
gez. R. Krimm
Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplanes

„Räthern“ nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 den 3. Entwurf zum Bebauungsplan „Räthern“ i. d. F. vom Febr. 2023 mit Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Aufgrund der Auswertung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wurden Teile des 2. Entwurfs geändert. Dies betrifft ausschließlich das Flurstück 279 sowie das Flurstück 78 – daher der 3. Entwurf. Da bereits eine umfassende Information zu den bisherigen Entwürfen vorgenommen worden ist, wird die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zeitlich verkürzt erfolgen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.           

Die Ortslage Räthern gehört zur Gemarkung Teicha und befindet sich östlich der Ortslage Teicha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Räthern“ umfasst im Wesentlichen die Ortslage Räthern mit folgenden Flurstücken 71/7, 68, 373, 59/3, 369, 224/54, 225/54, 371, 227/69, 228/69, 226/55, 235/52, 237/69, 69/3, 69/4, 69/2, 65/4, 51/1, 50/2, 61/1, 61/2, 65/3, 279, 71/10, 71/9, 69/5, 272, 76, 77/2, 71/5, 71/6, 71/8, 270, 256, 252, 275, 269, 263, 265, 276, 271, 277, 184/79, 78, 80, 262, 77/3, 260, 274, 273, 85/2, 99/1, 178/85, 186/85, 187/85, 180/81, 179/81, 260 sowie Teilflurstücke: 374, 215/27, 56/2, 56/1, 376, 375, 372, 102, 211/29, 233/64, 232/64, 254 und 343 der Flur 2 in der Gemarkung Teicha.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Räthern“ (Stand Februar 2023) wird mit Begründung nebst Anlagen in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 02.05.2023

Montag           9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag         9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag     9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr        

Freitag             9.00 -12.00 Uhr         

in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige 3. Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg eingesehen werden unter:  www.gemeinde-petersberg.de

®    Leben & Wohnen

®    Bauen, Wohnen & Umwelt

®    Bauen in der Gemeinde Petersberg

®    Bebauungspläne/Flächennutzungspläne

®    Planungsverfahren zur Aufstellung neuer Bauleitpläne

Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes, aber nur zu den geänderten Teilen (!) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Petersberg, den 16.03.2023

gez. R. Krimm

Bürgermeister

 

Rechtskräftige Bauleitpläne

Bekanntmachung der Gemeinde Petersberg

Öffentliche Auslegung zum Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Zum Fuchsloch“ in Sylbitz der Gemeinde Petersberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg hat am 18.05.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Zum Fuchsloch“ in Sylbitz beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung liegt am westlichen Rand der Ortslage Sylbitz und umfasst die Flurstücke 24/1, 19/7, 19/8, 19/10, 19/11, 19/12 und tlw. 257 der Flur 5 in der Gemarkung Wallwitz.

Der Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung (Stand März 2022) wird mit Begründung nebst Anlagen in der Zeit

vom 13.06.2022 bis einschließlich zum 15.07.2022

 

Montag            9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag          9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag     9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            9.00 -12.00 Uhr

 

in der Bauverwaltung der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in 06193 Petersberg OT Wallwitz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Da aufgrund der aktuellen Covid-19-Verordnung die Verwaltung nicht ohne Anmeldung zugänglich ist, weisen wir darauf hin, dass interessierte Bürger zu den angegebenen Öffnungszeiten die Unterlagen erst nach Anmeldung im Eingangsbereich des Verwaltungssitzes einsehen können. Weiterhin kann zum Einsehen in die Unterlagen zum Entwurf ein Termin zu den angegebenen Dienstzeiten telefonisch (034606-253-131) vereinbart werden.

Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB. Damit wird den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (s.oertel@gemeinde-petersberg.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

Petersberg, den 19.05.2022

gez. Krimm

Bürgermeister

Baugebiete