Planfeststellungsverfahren

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Planfeststellungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im folgenden Antragstellerin genannt, hat beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Fortführung des im Jahr 2001 begonnenen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung des Gewinnungsvorhabens „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ beantragt. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und der zwischenzeitlich zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 05.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor.

Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A-g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.

Da dieses Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, bedarf es für die Zulassung des Rahmenbetriebsplans der Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erfolgt nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Die Rahmenbetriebsplanunterlagen zum o.g. Vorhaben stehen unter folgendem Link zur Verfügung:

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/0523-hartsteintagebau-niemberg-brachstedt 

Auf Wunsch kann Ihnen auch ein Papierexemplar der Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Stellungnahmen per E-Mail sind bis spätestens zum 23.12.2024 an:
planfeststellung.lagb@sachsen-anhalt.de 
zu senden. Um die Zuordnung zu den laufenden Verfahren zu erleichtern, geben Sie bitte im Betreff das PFV „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ an.

Der Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen, der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der im Land Sachsen-Anhalt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange mit dem Vorhabenträger wird nach dem Ende der Einwendungsfrist gesondert bekannt gemacht.

Texte werden noch hinterlegt.

Rechtskräftige Planfeststellungsverfahren

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