Ergebnisse zur Kommunalwahl 2024
BEKANNTMACHUNG DES ENDGÜLTIGEN ERGEBNISSES DER KOMMUNALWAHLEN IN DER GEMEINDE PETERSBERG - WAHLTAG 9. JUNI 2024
Gemäß § 42 KWG LSA, § 69 Abs. 6 KWO LSA gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Gemeinde Petersberg für den Gemeinderat und in den 11 Ortschaften für die Ortschaftsräte ermittelt hat.
Die einzelnen Bekanntmachungen sind beigefügt.
Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei, Wählergruppe und Einzelbewerber, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; der Wahleinspruch des Wahlleiters selbst ist an die Vertretung zu richten.
Anschrift für Wahleinsprüche:
Gemeinde Petersberg
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg OT Wallwitz
Bereitstellungstag: 13. Juni 2024
Krimm
Wahlleiter