Gemeinde Petersberg - Der Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung Ergänzungswahl Ortschaftsrat Teicha
Gemäß §§ 6, 15 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird bekannt gegeben:
Die Ergänzungswahl nach § 42 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Ortschaftsrat der Ortschaft Teicha findet am Sonntag, dem 01.12.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Eine Ergänzungswahl findet statt, wenn bei der Neuwahl der Vertretung weniger als zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl in die Vertretung gewählt worden sind.
1. Die Zahl der für den Ortschaftsrat der Ortschaft Teicha zu wählenden Vertreter beträgt nach § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Petersberg 5.
2. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Teicha zu benennenden Bewerber einer Partei oder Wählergruppe beträgt 10.
3. Soweit Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Teicha nach § 21 Abs. 9 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) der Unterschrift von Wahlberechtigten des Wahlbereichs bedürfe, beträgt deren erforderliche Anzahl 12.
4. Von der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Absatz 10 KWG-LSA erfüllen. Für folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber treffen diese Voraussetzungen zu:
· Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
· Alternative für Deutschland (AfD),
· DIE LINKE (DIE LINKE),
· Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
· Freie Demokratische Partei (FDP),
· BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
sowie in der Ortschaft Teicha:
· Freie Wählergemeinschaft Teicha
Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen können ohne Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.
5. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlbereich.
6. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
7. Die Wahlvorschläge sind bei dem Gemeindewahlleiter unter folgender Adresse abzugeben:
Gemeinde Petersberg
Gemeindewahlleiter
OT Wallwitz
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg
8. Die Einreichungsfrist für die Abgabe der Wahlvorschläge endet am 24. September 2024 um 18:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber nicht mehr beseitigt sowie die fehlende Zustimmungserklärung eines Bewerbers nach § 21 Abs. 8 KWG, fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG und eine Abschrift der Niederschrift nach § 24 Abs. 3 KWG nicht mehr beigebracht werden. Das gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen.
9. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind zu den normalen Öffnungszeiten der Gemeinde Petersberg unter folgender Anschrift unentgeltlich erhältlich:
Gemeinde Petersberg
Sekretariat
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg/OT Wallwitz
Kontakt: 034606/253127
Petersberg, den 17.07.2024
gez. Bobach
stellvertretende Gemeindewahlleiterin