Ergebnisse zur Kommunalwahl 2024

BEKANNTMACHUNG DES ENDGÜLTIGEN ERGEBNISSES DER KOMMUNALWAHLEN IN DER GEMEINDE PETERSBERG - WAHLTAG 9. JUNI 2024

Gemäß § 42 KWG LSA, § 69 Abs. 6 KWO LSA gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Gemeinde Petersberg für den Gemeinderat und in den 11 Ortschaften für die Ortschaftsräte ermittelt hat.
Die einzelnen Bekanntmachungen sind beigefügt.

Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei, Wählergruppe und Einzelbewerber, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; der Wahleinspruch des Wahlleiters selbst ist an die Vertretung zu richten.

Anschrift für Wahleinsprüche:
Gemeinde Petersberg
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg OT Wallwitz

Bereitstellungstag: 13. Juni 2024

Krimm
Wahlleiter

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2024

Weiterführende Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf der Seite der Landeswahlleiterin und des Kreiswahlleiters.

Öffentliche Bekanntmachung des Ersatzes von Vertretern nach Par. 75 KWO LSA

Es wird öffentlich nach § 75 Abs. 1 KWO LSA bekannt gegeben, dass der gewählte Vertreter Herr Ulli Leipnitz für die FWGG den Sitz im Gemeinderat nachträglich widerrufen hat. Der festgestellte Nachrücker Herr Hans Hauke hat den Sitz nicht angenommen, so dass der nächstfolgende Nachrücker Herr Tino Schaaf ist.
Herr Tino Schaaf hat den Sitz angenommen.

Öffentliche Bekanntmachung des Ersatzes von Vertretern nach Par. 75 KWO LSA

Es wird öffentlich nach § 75 Abs. 1 KWO LSA bekannt gegeben, dass der gewählte Vertreter
Herr Tony Ingo Steindorf für Zukunft Ostrau Mösthinsdorf Werderthau sein Mandat im Gemeinderat mit Schreiben vom 26.9.2024 niedergelegt hat. Der Wahlausschuss der Gemeinde Petersberg hat in seiner Sitzung am 13.6.2024 das amtliche Ergebnis für die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde
Petersberg festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Georg Rosentreter für den Wahlvorschlag Zukunft Ostrau Mösthinsdorf Werderthau als nächst festgestellter Bewerber in den Gemeinderat der Gemeinde Petersberg nachrückt.

Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt habe ich als Wahlleiter den gewählten Bewerber über eine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich
mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.

Herr Georg Rosentreter erklärte schriftlich am 2.10.2024 die Annahme der Wahl in den Gemeinderat der Gemeinde Petersberg und rückt somit in den Gemeinderat der Gemeinde Petersberg nach.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Ersatzes von Vertretern nach Par. 75 KWO LSA
Neuwahlen des OSR der Ortschaft Nehlitz der Gemeinde Petersberg am 09.06.2024 gemäß Sonderamtsblatt Nr. 10 vom 20.07.2024.
Neuwahlen des OSR der Ortschaft Krosigk der Gemeinde Petersberg am 09.06.2024 gemäß Sonderamtsblatt Nr. 10 vom 20.07.2024.
Neuwahlen des OSR der Ortschaft Ostrau der Gemeinde Petersberg am 09.06.2024 gemäß Sonderamtsblatt Nr. 10 vom 20.07.2024.

 

Gemeinde Petersberg - Der Gemeindewahlleiter  

Bekanntmachung Ergänzungswahl Ortschaftsrat Teicha

Gemäß §§ 6, 15 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird bekannt gegeben:

Die Ergänzungswahl nach § 42 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Ortschaftsrat der Ortschaft Teicha findet am Sonntag, dem 01.12.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Eine Ergänzungswahl findet statt, wenn bei der Neuwahl der Vertretung weniger als zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl in die Vertretung gewählt worden sind.

1.       Die Zahl der für den Ortschaftsrat der Ortschaft Teicha zu wählenden Vertreter beträgt nach § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Petersberg 5.

2.       Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Teicha zu benennenden Bewerber einer Partei oder Wählergruppe beträgt 10.

3.       Soweit Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Teicha nach § 21 Abs. 9 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) der Unterschrift von Wahlberechtigten des Wahlbereichs bedürfe, beträgt deren erforderliche Anzahl 12.

4.       Von der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Absatz 10 KWG-LSA erfüllen. Für folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber treffen diese Voraussetzungen zu:

·         Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),

·         Alternative für Deutschland (AfD),

·         DIE LINKE (DIE LINKE),

·         Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

·         Freie Demokratische Partei (FDP),

·         BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

sowie in der Ortschaft Teicha:

·         Freie Wählergemeinschaft Teicha

Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen können ohne Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.

5.       Das Wahlgebiet bildet einen Wahlbereich.

6.       Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

7.       Die Wahlvorschläge sind bei dem Gemeindewahlleiter unter folgender Adresse abzugeben:

Gemeinde Petersberg
Gemeindewahlleiter
OT Wallwitz
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg

8.       Die Einreichungsfrist für die Abgabe der Wahlvorschläge endet am 24. September 2024 um 18:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber nicht mehr beseitigt sowie die fehlende Zustimmungserklärung eines Bewerbers nach § 21 Abs. 8 KWG, fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG und eine Abschrift der Niederschrift nach § 24 Abs. 3 KWG nicht mehr beigebracht werden. Das gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen.

9.       Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind zu den normalen Öffnungszeiten der Gemeinde Petersberg unter folgender Anschrift unentgeltlich erhältlich:

Gemeinde Petersberg
Sekretariat
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg/OT Wallwitz
Kontakt: 034606/253127

Petersberg, den 17.07.2024

gez. Bobach
stellvertretende Gemeindewahlleiterin

Vorschaubild/Icon Bekanntmachung Endgültiges Wahlergebnis Gemeinderatswahl Gemeinde Petersberg 9.6.2024
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Vorschaubild/Icon Bekanntmachung Vorläufiges Wahlergebnis Gemeinderatswahl Gemeinde Petersberg 9.6.2024
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Wahlbekanntmachung Einsichtnahme WVZ Europawahl 2024 Wahlbekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis - Europawahl - 9.Juni 2024
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Wahlbekanntmachung Einsichtnahme WVZ Europawahl 2024

Wahlbekanntmachung Einsichtnahme WVZ Kommunalwahl 2024 Wahlbekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis - Kommunalwahlen - 9.Juni 2024
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Wahlbekanntmachung Einsichtnahme WVZ Kommunalwahl 2024

Wahlbekanntmachung Europawahl 2024 Wahlbekanntmachung - Europawahl am 9.Juni 2024 in der Gemeinde Petersberg
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Wahlbekanntmachung Europawahl 2024

Wahlbekanntmachung Kommunalwahlen 2024 Wahlbekanntmachung - Kommunalwahlen am 9.Juni 2024 in der Gemeinde Petersberg
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Wahlbekanntmachung Kommunalwahlen 2024

Bekanntmachung der 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Gemeinderats  und Ortschaftsratswahl am 9.Juni 2024 Bekanntmachtung der 2.Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 9.Juni 2024
0.4 MB

Bekanntmachung der 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Gemeinderats und Ortschaftsratswahl am 9.Juni 2024

Bekanntmachung Zulassung Ortschaftsratswahlen Petersberg 2024 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl der Ortschaftsräte in der Gemeinde Petersberg am 9.Juni 2024
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Bekanntmachung Zulassung Ortschaftsratswahlen Petersberg 2024

Bekanntmachung Zulassung Gemeinderatswahl Petersberg 2024 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Gemeinderats der Gemeinde Petersberg am 9.Juni 2024
0.5 MB

Bekanntmachung Zulassung Gemeinderatswahl Petersberg 2024

Bekanntmachung Sitzung Gemeindewahlausschuss 08042024 Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 9.Juni 2024
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Bekanntmachung Sitzung Gemeindewahlausschuss 08042024

Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlausschuss 2024 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Petersberg für die Kommunalwahlen am 9.Juni 2024
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Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlausschuss 2024

Vorschaubild/Icon Bekanntmachung zum Aufruf für Beisitzer Wahlausschuss
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Vorschaubild/Icon Bekanntmachung Aufforderung Einreichung von Wahlvorschlägen
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Bekanntmachung GWL und stellv.GWL Bekanntmachung Gemeindewahlleiter und stellv. Gemeindewahlleiterin
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Bekanntmachung GWL und stellv.GWL

Vorschaubild/Icon Bekanntmachung - Wahltag 9.6.2024- Kommunalwahlen
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Vorschaubild/Icon Bekanntmachung der Wahlbezirke und Wahlräume
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Wir suchen Sie – für den Wahlsonntag am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 ist Wahltag. Wir können mitentscheiden, wie sich das Europaparlament, der Kreistag, der Gemeinderat sowie die Ortschaftsräte in der nächsten Legislaturperiode zusammensetzen. Wichtige Weichen für die kommenden fünf Jahre werden wieder durch die bevorstehenden Wahlen in 2024 gestellt.

Und dafür brauchen wir Sie als Wahlhelferin und Wahlhelfer !
Keine Sorge, besondere Kenntnisse sind für diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht notwendig. Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgaben übernehmen. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen arbeiten, um so einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Wahlvorsteher und Schriftführer der Wahlvorstände vor den Wahlen geschult.

Einige Kriterien, sind jedoch zu erfüllen, wenn Sie im Wahlvorstand tätig sein möchten.
- das 18. Lebensjahr vollendet
- deutscher Staatsangehöriger
- wahlberechtigt
- unparteiisch
- verschwiegen und verlässlich sein
- und dürfen nicht selbst bei den besagten Wahlen kandidieren.

Der Wahlsonntag beginnt ca. 7:30 Uhr im jeweiligen Wahllokal mit dem Feststellen der Arbeitsfähigkeit des Wahlvorstandes. Sie müssen nicht den ganzen Tag im Wahllokal bleiben. Es wird ein Zweischichtsystem geben. Erst ab 18:00 Uhr, wenn es spannend wird und die Auszählung der Stimmen beginnt, kommt das gesamte Team des Wahlvorstandes wieder zusammen. Für den Einsatz am Wahltag erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde Petersberg,
wir brauchen Sie für den reibungslosen Ablauf der doch sehr umfangreichen Wahlen am 9. Juni 2024 und würden uns sehr freuen, Sie am Wahltag in einem der Wahllokale als Wahlhelferin und Wahlhelfer begrüßen zu können.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, schreiben Sie uns per Email an Sekretariat@gemeinde-petersberg.de oder per Post an:
Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg OT Wallwitz
Gern können Sie Ihre Bereitschaft auch telefonisch mitteilen, unter Rufnummer 034606 253111.

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen
Ronny Krimm
Gemeindewahlleiter