Ausschüsse

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Gemeinderat aus seiner Mitte heraus Ausschüsse bildet, denen er Angelegenheiten überträgt. Ihrem Wesen nach bezeichnet man sie vielmehr als Teilgremien.
Rechtlich voneinander zu unterscheiden sind die beschließenden und die beratenden Ausschüsse.

Der Gemeinderat bildete nachfolgende beschließende Ausschüsse:

  • Hauptausschuss
  • Bau- und Vergabeausschuss

Der Gemeinderat bildete nachfolgende beratende Ausschüsse:

  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Kultur, Umwelt und Soziales (Sozial- und Umweltausschuss)

Der Hauptausschuss ist ein beschließender Ausschuss und entscheidet, soweit nicht der Gemeinderat nach § 45 Abs. 2 KVG LSA oder der Bürgermeister gemäß § 66 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuständig sind, abschließend über:

  1. Personalangelegenheiten gemäß § 45 Abs. 5 Nr.1 KVG LSA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister soweit diese nicht durch Hauptsatzung dem Bürgermeister zur Entscheidung übertragen wurden,
  2. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr.13 KVG LSA, deren Vermögenswerte 30.000 Euro übersteigen und bis zu 50.000 Euro betragen,
  3. Rechtsgeschäfte im Sinne § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA, deren Vermögenswerte im Einzelfall 30.000 Euro übersteigen und bis zu 50.000 Euro betragen,
  4. Rechtsgeschäfte im Sinne § 45 Abs. 2 Nr.10 KVG LSA, deren Vermögenswerte im Einzelfall 30.000 Euro übersteigen und bis zu 50.000 Euro betragen,

 

Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Gemeinderates ist eine Angelegenheit des beschließenden Ausschusses dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mitglieder des Haupt- und Vergabeausschusses

 NameVornameFraktion
 KrimmRonnyVorsitzender
1HaukeHansGötschetal
2HegerSvenGötschetal
3MenschigWalterGötschetal
4DubberkeMichaelPetersberg
5NölleLudgerPetersberg
6FritscheUwePetersberg
7RosentreterGeorgPetersberg
8MüllerJörg-PeterAlternative für Deutschland - AfD
9BommersbachFrankCDU
10GodziszewskiBerndCDU

Der Bau- und Vergabeausschuss entscheidet, soweit nicht der Gemeinderat nach § 45 Abs. 2 KVG LSA oder der Bürgermeister gemäß § 66 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuständig sind, abschließend über:

  1. Rechtsgeschäfte im Sinne § 45 Abs. 2 Nr.7 KVG LSA, deren Vermögenswerte im Einzelfall 30.000 Euro übersteigen und bis zu 50.000 Euro betragen,
  2. die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§14 Abs. 2 BauGB),
  3. die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von besonderer Bedeutung ist (§ 36 i. V. m. § 34 BauGB),
  4. Vergaben bis zu folgenden Vergabesummen:
    1. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) über 50.000 Euro bis 100.000 Euro,
    2. Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) über 30.000 Euro bis 50.000 Euro,
    3. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) über 30.000 Euro bis 50.000 Euro,
    4. Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) über 30.000 Euro bis 50.000 Euro,
  5. Darüber hinaus ist er zuständig für die Vorberatung von Beschlüssen des Gemeinderates zu folgenden Aufgaben:
    1. Stadtentwicklung,
    2. Wohnungsförderung,
    3. Wirtschafts- und Verkehrsförderung,
    4. Land- und Forstwirtschaft,
    5. Denkmalschutz.

 

Vorsitzende/r

Herr Georg Rosentreter

Mitglieder

 NameVornameFraktion
1RosentreterGeorgPetersberg
2SteindorfTonyPetersberg
3HegerSvenGötschetal
4ZilkeHans-GeorgGötschetal
5BohneDirkCDU

Dem Finanzausschuss obliegt insbesondere die Vorbereitung der Beschlussfassung des Gemeinderates über den Haushaltsplan, einschließlich Haushaltskonsolidierungskonzept, die Jahresrechnung, die Satzungen sowie die Finanzplanung (§ 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Petersberg).

Vorsitzende

Frau Barbara Depping

Mitglieder

 NameVornameFraktion
1DeppingBarbaraGötschetal
2HaukeHansGötschetal
3FritscheUwePetersberg
4SteudelAndréPetersberg
5GodziszewskiBerndCDU

 

Sachkundige Einwohner

  • Frau Kathrin Enders
  • Frau Rebecca Manz
  • Herr Thomas Moll

Der Geschäftsbereich des Ausschusses für Kultur, Umwelt und Soziales (Kultur- und Sozialausschuss) umfasst das Schulwesen, die Angelegenheiten der Kindertagesstätten, sowie soziale und kulturelle Angelegenheiten (§ 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Petersberg). Er fungiert als beratender Ausschuss.

Vorsitzende/r

Frau Susann Leipnitz

Mitglieder

 NameVornameFraktion
1LeipnitzSusannGötschetal
2DeppingBarbaraGötschetal
3NölleLudgerPetersberg
4HirschfelderJacobPetersberg
5HenzeReinerCDU

 

Sachkundige Einwohner

  • Herr Tino Schaaf
  • Frau Susanne-Bettina Seliger
  • Christina Wohlleben