Gut zu wissen: schlichten statt richten

In der Schiedsstelle der Gemeinde Petersberg wird ver­sucht, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Das betrifft in erster Linie Themen, die sich aus dem Nach­barschaftsrecht, aber auch einige Fälle aus dem Zivil- und Strafrecht ergeben.

Wichtig ist dabei zu wissen, es geht nicht um „Recht ha­ben“ oder „Recht bekommen“ und die Schiedsstelle ist auch keine Institution, um Recht durchzusetzen! Viel­mehr besteht die Aufgabe darin, durch ein moderiertes konstruktives Gespräch der betroffenen Parteien einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu vereinba­ren. So eine Vereinbarung, die auch ohne Streitfall vor der Schiedsstelle getroffen werden kann, wird dann quasi zum Gesetz für die nächsten 30 Jahre. Sie kann bei Nichteinhaltung eines Partners auch gerichtlich durch eine Vollstreckung durchgesetzt werden.

Die Schiedsstelle selbst ist kein Teil der Gemeindever­waltung. Sie wird vom Amtsgericht Halle kontrolliert, be­raten und beaufsichtigt. Die Schiedsperson wird auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgericht für 5 Jahre berufen.

Gerne können Sie mit unserer Schiedsperson, Frau Doris Kühlewind, einen Termin im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg OT Wallwitz vereinbaren.