Anmeldung der Schulanfänger
Die Schulanmeldung kann durch die Sorgeberechtigten über das "Serviceportal Schule" erfolgen
Kinder, welche bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind zum Schulbesuch anzumelden.
Kinder, welche bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Für die Eltern und Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kindern besteht die Möglichkeit, die Anmeldungen über das Serviceportal Schule (SPS) vorzunehmen sowie Termine zur Vorstellung in der zuständigen Schule zu vereinbaren.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier in der Rubrik Schulen