Zensus 2022

Wie viele Einwohner hat Deutschland? Wie leben und arbeiten die Menschen, die hier wohnen? Gibt es genügend Wohnungen und Schulen? In welchen Bereichen muss der Staat mehr investieren? Auf all diese Fragen gibt der Zensus Antworten.

Was ist der Zensus und wer wird befragt?
Beim Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In erster Linie werden dafür Daten aus der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise aus den Melderegistern, verwendet. Ergänzend wird ein zufällig ausgewählter Teil der Bevölkerung ab Mai 2022 persönlich befragt. In der Stadt Landsberg, der Gemeinde Petersberg und der Stadt Wettin-Löbejün müssen hierbei ungefähr 4200 Personen direkt interviewt werden. Alle dafür bestimmten Personen sind per Gesetz auskunftspflichtig.

Auskunftspflicht

Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht nach ZensG 2022. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Im Fall der schriftlichen Auskunftserteilung können die ausgefüllten Erhebungsvordrucke gebührenfrei übersendet werden, wenn sie sich in amtlichen hierfür vorgesehenen Umschlägen befinden.

Wer führt den Zensus durch?
Für die Vorbereitung und Organisation des Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Vor Ort werden die Befragungen von der Stadt Landsberg koordiniert, wofür eine Erhebungsstelle eingerichtet wurde. Für die Durchführung der eigentlichen Befragungen wird die Erhebungsstelle von sogenannten Erhebungsbeauftragten unterstützt, die die ausgewählten Bürger und Bürgerinnen besuchen und deren Daten erfassen.

Die Stadt Landsberg sucht für die Durchführung des Zensus Unterstützung. Sie haben Interesse, als Erhebungsbeauftragte/r (Interviewer/in) tätig zu werden?

Was nützt der Zensus?
Der Zensus wird alle 10 Jahre EU-weit durchgeführt und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Aber nicht nur die Politik, sondern auch die Verwaltung, die Wissenschaft und die Wirtschaft brauchen Informationen über die Bevölkerungszahl, Erwerbstätigkeit und den Gebäude- und Wohnungsbestand als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Ganz konkret werden diese Zahlen zum Beispiel für Ausgleichszahlungen innerhalb Deutschlands oder EU-Fördermittel herangezogen.

Datenschutz und Informationssicherheit
Auf Datenschutz und Informationssicherheit wird beim Zensus besonders geachtet: Denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Es werden alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die den Schutz der persönlichen Daten garantieren.

Weiterführende Informationen
Nähere Informationen rund um den Zensus finden Sie auf folgenden Internetseiten:

https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/_inhalt.html
https://statistik.sachsen-anhalt.de/zensus2022/

 

Zensus-Erhebungsstelle Stadt Landsberg

Interessenbekundung als Erhebungsbeauftragte/r für den Zensus 2022

Für die Erhebung benötigen wir jedoch noch tatkräftige Unterstützung!

Zur Durchführung des Zensus von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 suchen wir 42 ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte (m/w/d) für die Gebiete der Stadt Landsberg (18), der Stadt Wettin-Löbejün (12) sowie der Gemeinde Petersberg (12).

Ihre Aufgabe ist es, von Mai bis Ende Juli 2022 ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in „heimatnahen“ Erhebungsbezirken mit ca. 100 Personen zu befragen (5-10 min.) und die relevanten Informationen in einem (Online-) Fragebogen zu erfassen. Dafür werden Sie im Feb./März/April 2022 in einer Schulung (eintägig – ganztags / mehrtägig – Nachmittag bzw. abends) vorbereitet. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten sie eine entsprechende Aufwandsentschädigung.

Anforderungsprofil:

Gesucht werden zuverlässige und verschwiegene volljährige Personen mit sympathischem und freundlichen Auftreten.

• Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022)

• telefonische und/ oder schriftliche Erreichbarkeit (E-Mail)

• Verschwiegenheit

• gute Deutschkenntnisse und ggf. weitere Fremdsprachenkenntnisse

• Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

• gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen

• sympathisches und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

• zeitliche Flexibilität, Mobilität und gute Arbeitsorganisation

Hinweis:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sensiblen Bereichen des Verwaltungsvollzugs (z.B. Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Standesamt, Steuerverwaltung, Sozial- oder Bauamt, Bußgeldstelle, Jugendamt, Finanzamt) und des polizeilichen Vollzugsdienstes dürfen nicht als Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesstatistikgesetz).

Interesse?

Dann richten Sie Ihre Interessenbekundung unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) bis zum 31.01.2022 per E-Mail an landsberg@ehst.sachsen-anhalt.de oder per Post an unsere Erhebungsstelle:

Stadt Landsberg
Delitzscher Chaussee 6
06188 Landsberg OT Queis

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

 

 

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