Unterhaltungsverbände

Unterhaltungsverbände gewährleisten einen schadlosen Wasserabfluss der Gewässer II. Ordnung (§ 5 i.V.m. § 4 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt - Unter anderem zählen hierzu Bäche, wie beispielsweise die Götsche.) und beseitigen Kraut, Schlamm und unzählige Abflusshindernisse (zum Beispiel Müll). Die Gewässer werden mindestens einmal im Jahr in Form einer Gewässerschau besichtigt.

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Unterhaltungsverband Untere Saale

verantwortlich für die  Gemarkungen Sennewitz, Nehlitz, Morl, Teicha, Gutenberg, Wallwitz und Petersberg

Adresse

Unterhaltungsverband Untere Saale
Brachwitzer Straße 17
06118 Halle (Saale)